Überall dort, wo Nachweise bezüglich eines Sanierungserfolges geführt
werden müssen, ist der Probennahme besondere Bedeutung beizumessen.
Im Zusammenhang mit der Probennahme sollte zur Deklaration ein Protokoll
erstellt werden. Eine Ausfertigung hiervon sollte dem Labor Ihrer Wahl mit
jeder Probe zugeschickt werden.
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Erläuterungen zu den einzelnen
Untersuchungspaketen
Quantitativer Nachweis bakterieller Kontaminationen (nur Keimzahl)
Sinnvoll bei sehr jungen Feuchtschäden oder zur räumlichen Eingrenzung eines
Abwasserschadens. Bei älteren Schäden ist davon auszugehen, dass überwiegend
Schimmelpilze nachweisbar sind.
Nachweis von fäkalen Verunreinigungen (Keimzahlen, E.coli/Coliforme,
Enterokokken)
Bei einem jungen Abwasserschaden im Sanitärbereich besteht die Möglichkeit,
dass typische Darmkeime durch Fäkalien in das Material eingetragen werden.
Typischerweise sind in belasteten Materialien deswegen Indikatorkeime für
Verunreinigungen mit Fäkalien nachweisbar. Hierzu gehören vor allem
Escherichia coli und Enterokokken. Die Überlebensdauer der Bakterien auf dem
Material in einer abgetrockneten Umgebung ist mit wenigen Wochen
normalerweise gering, deshalb ist der Nachweis nur bei noch feuchtem Schaden
sinnvoll.
Quantitativer Nachweis von Hefen und Schimmelpilzen mit einfacher
Gattungsbestimmung
Sinnvoll als sanierungsbegleitende Untersuchung oder zur Differenzierung
eines Oberflächenbelags. Die Beeinträchtigung der Bewohner des zu sanierenden
Objekts kann jedoch nur bestimmt werden, wenn die Schimmelpilze bis zur Art
bestimmt werden, da einzelne Arten ein - verglichen mit Umgebungskeimen -
deutlich erhöhtes Gefährdungspotential besitzen.
Quantitativer Nachweis von Hefen und Schimmelpilzen inkl.
Schimmelpilzdifferenzierung
Sinnvoll bei der Bestandsaufnahme vor Beginn der Sanierung und zur Kontrolle
des Sanierungserfolgs. Die Untersuchungen sollten eine deutliche Verminderung
der Belastung des Sanierungsobjekts durch die Sanierung zeigen. Außerdem
sollte durch eine Kontrolluntersuchung am Ende der Sanierung gezeigt werden,
dass für die Bewohner des Objekts keine Beeinträchtigung mehr besteht.
Allgemeines
Als Materialproben sollten Proben aus dem betroffenen Bereich gewählt werden,
wobei die Probenmenge, soweit möglich, mehr als 10 g betragen sollte. Nach
erfolgter Sanierung sollte eine Probe aus dem der ersten Probennahmestelle
benachbarten Bereich untersucht werden, um die Untersuchungsergebnisse
vor/nach Sanierung vergleichen zu können.
Bei einer kompletten Entfernung des belasteten Materials ist eine
Untersuchung des neu verbauten Materials nicht sinnvoll, da dieses nicht
belastet sein sollte. Hier bietet sich als Kontrolluntersuchung eine
Bestimmung der Luftkeimzahl an.