|
Frau Richardson schreibt:
Der o.g Artikel kann nur als Werbung für den Kauf des Produktes Jati verstanden werden. Eine notwendige, sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Desinfektion schuldet der Artikel. Das Thema Rückbau ist viel zu komplex, als dass die „einfache Alternative” nur in einer Desinfektion liegen kann. |
Fakt ist: Wer uns kennt weiß, dass wir nicht nur Hersteller von Produkten gegen Schimmelpilzbefall in Innenräumen sind, sondern diesbezüglich auch Verfahren entwickeln, die zu kostengünstigen und dennoch sicheren Sanierungen beitragen. Zudem sind wir bei Bedarf auch vor Ort, um Sanierungsmaßnahmen zu begleiten. Den Artikel auf reine Produktwerbung zu reduzieren, zeigt uns, dass sich Frau Richardson nur oberflächlich mit dem Verfahren auseinander gesetzt hat. |
|
Frau Richardson schreibt:
Die Veröffentlichung des Artikels liefert einen Anlass, die Diskussion zu eröffnen. Das wollen wir mit dieser Stellungnahme tun. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Ursache zu suchen und zu beseitigen ist. Ob und wie ein Rückbau vorzunehmen ist, ist bei Bedarf sicherlich zu diskutieren. Auch bei den Ausführungen über Feinreinigung und Kontrollmessungen gehen wir konform. Insbesondere stimmen wir überein mit Ihrer Aussage, dass eine Einzelfallbetrachtung erfolgen muss. Bei folgenden Punkten sind wir grundsätzlich anderer Ansicht: Eine Abtötung von raumluftgetragenen Sporen durch geeignete Raumluft-Desinfektionen halten wir für nicht erforderlich. Wie Sie bereits selbst im Text erwähnen, stellt eine Desinfektion nur die Inaktivierung von Krankheitserregern im Sinne einer Infektionsunterlassung dar. Im Innenraum spielt die Infektionsgefahr durch Schimmelpilzsporen nur eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen gibt es, z.B. bei einem umfangreichen Fäkalienschaden. Diese Ansicht spiegelt auch die Darstellungen des Sanierungsleitfadens des UBA und vieler Fachautoren wider. |
Fakt ist: Die Bereitschaft zur Diskussion freut uns zwar, allerdings erscheint aus derzeitiger Sicht ein wirklicher Konsens ausgeschlossen, da die Kernpositionen zu weit auseinander liegen. Wir versuchen, neue, kostengünstige und sichere Sanierungswege aufzuzeigen, die für den Anwender zu einem erfolgreichen Sanierungsergebnis führen und für den Bewohner dazu, dass er seine Wohnung wieder bedenken- und beschwerdefrei nutzen kann. Frau Richardson versucht scheinbar, möglichst unter Verzicht auf jegliches Desinfektionsmittel das gleiche Ziel zu erreichen, jedoch unter Inkaufnahme deutlich höherer Kosten für den Auftraggeber. Schimmelpilzsporen sind allgegenwärtig, d. h. auch dann vorhanden, wenn ein neuer Estrich eingebracht wird. Auch Dämmmaterialien können mit Schimmelpilzsporen beaufschlagt sein. Durch die Feuchtigkeit des Estrichs kommt es möglicherweise zu einem erneuten Auskeimen von Schimmelpilzsporen. Soviel zum Thema Nachhaltigkeit. Die Diskussion um das Vernebeln ist unter bestimmten Gegebenheiten sicher gerechtfertigt. Wir wissen, dass das Vernebeln auch mit unserem Produkt nicht immer sach- und fachgerecht geschieht. Unabhängig davon macht das Ausbringen von geeigneten Wirkstoffen in Form eines Nebels in einer Reihe von Situationen sehr wohl Sinn. Immer wenn mit erhöhten Sporenkonzentrationen nach Sanierungsmaßnahmen gerechnet werden muss, lassen sich Feinreinigungsergebnisse verbessern. Selbst geringste Staubmengen, die nicht mehr sichtbar sind, können noch große Sporenmengen beinhalten. Wir empfehlen daher sogar bei bestimmten Situationen den Einsatz von Ventilatoren, um weitestgehend alle Staubbestandteile in die Raumluft und damit in den Wirkungsbereich des Wirkstoffnebels zu bringen. Es geht zudem nicht nur um die Inaktivierung von Krankheitserregern, sondern auch darum, den Sporen ihre Keimfähigkeit zu nehmen. Bestimmte Wirkstoffe wie z. B. Wasserstoffperoxid können, wie inzwischen bekannt wurde (B+B 4.2009, Seite 42), auch zur Reduzierung von Gesamtzellzahlen beitragen. Zudem werden Geruchsbelästigungen unterstützend reduziert, ohne dass irgendwelche bedenklichen Rückstände in den Räumen verbleiben. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Verneblung von Wirkstoffen immer nur ergänzende Maßnahme bei Schimmelpilzbefall auf Oberflächen sein kann. Eine ausschließliche Vernebelung sehen wir dann nicht als ausreichend an. Das gleiche gilt auch für eine alleinige Flächendesinfektion. Auch die Desinfektion einer Fläche ist nur sinnvoll, wenn Ursachen beseitigt wurden, bedarfsgerecht Rückbau betrieben und Feinreinigung durchgeführt wurde. |
|
Frau Richardson schreibt:
Eine flächendeckende Desinfektion des Estrich-Trittschalls funktioniert aus technischen Gründen nicht. Eine Feinreinigung der Sporen kann nicht erfolgen. Uns ist kein Verfahren bekannt, das zuverlässig gewährleistet, dass Flüssigkeiten oder Schäume im Zwischenbereich Trittschalldämmung-Betonsohle ausreichend verteilt werden. Unsere Erfahrung zeigt vielmehr, wie die Verteilung des Mittels in der Praxis aussieht. Im Bereich der Bohrlöcher und entlang der Stöße der Trittschalldämmung kann der Verlauf der Desinfektionsmittel häufig bereits optisch erkannt werden. Der Rest der Bodenfläche war augenscheinlich vollkommen unbehandelt geblieben. In einigen Fällen (wenn auch nicht mit dem diskutierten Produkt), lagen starke Beschädigungen durch Oxidationsprozesse an der Styropor-Dämmung vor. Eine flächendeckende Verteilung des Mittels konnten wir bislang nicht feststellen. Wir beziehen uns bei dieser Aussage auf Beispiele aus unserer Praxis, in denen Desinfektionsmaßnahmen vorgenommen wurden und anschließend - aus weiteren Überlegungen heraus - doch der Ausbau des Trittschalls vorgenommen wurde. |
Fakt ist: Wir können nicht beurteilen, ob Frau Richardson überhaupt jemals Desinfektionsmaßnahmen begleitet hat, bei denen speziell Jati-EstichDämm-Desinfektion sach- und fachgerecht eingesetzt wurde. Es entsteht der Eindruck, dass sich Frau Richardson nicht wirklich mit der Anwendung dieses Produktes auseinandergesetzt hat, sonst wüsste sie, dass die empfohlene Anwendung dieses Produktes die Flutung des Bodens in Form einer Desinfektionsspülung beinhaltet. Dies geht auch aus dem Artikel hervor, zu dem sie ihren Leserbrief geschrieben hat. Wenn sie Desinfektionsmaßnahmen begleitet hat, bei denen offensichtlich nicht ausreichend Wirkstoff-Flüssigkeit im Boden war, dann ist von einer nicht fachgerechten Anwendung auszugehen. Es stellt sich also eher die Frage, ob der Sanierer entsprechend der Empfehlungen gearbeitet hat und nicht die Frage nach der Wirksamkeit des eingesetzten Produktes. Bei dieser Gelegenheit weist sie dann auf ein anderes Produkt hin (bei dem es sich nicht um Jati-EDD handelte), das starke Beschädigungen durch Oxidationsprozesse an der Styropor-Dämmung verursachte. Das klingt nach pauschaler Verurteilung von Desinfektionsmitteln, obwohl die beschriebene Sanierung mit Jati-EDD überhaupt nichts zu tun hatte. Noch irritierender hierbei ist, dass Frau Richardson selbst am Informationsblatt des VDB zur Beurteilung und Sanierung von Fäkalschäden im Hochbau mitgewirkt hat, in dem man als Desinfektionsmittel der Wahl 30%-iges Wasserstoffperoxid (und zwar in mehrfacher Anwendung) empfiehlt. Es wird eingeräumt, dass es sich hierbei um ein starkes Oxidationsmittel handelt mit dem Hinweis, dass wegen scheinbar fehlender Erfahrung vorsorglich zu solch hoher Konzentration geraten wird. Es stellt sich die Frage, wie die Empfehlung zum Einsatz eines gesundheitsschädlichen Mittels im Hinblick auf die Gefahrstoffverordnung zu sehen ist. Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, möglichst ungefährliche Produkte einzusetzen! S. auch TRGS 400 oder unseren Newsletter vom 16.12.2010. |
|
Frau Richardson schreibt:
Auch der neue Desinfektionsschaum verspricht keine ausreichende flächendeckende Wirkung. Wie in der Grafik von Jati-Products im Artikel deutlich zu erkennen ist, erreicht der Desinfektionsschaum nur einen geringen Teilbereich der Gesamtfläche, nämlich wenige Zentimeter von der Randfuge. Im mittleren Bereich des Fußbodenaufbaus wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dieser Desinfektionsschaum nicht vorzufinden sein. |
Fakt ist: Dass der Desinfektionsschaum, sofern er nur über die Randfugen eingebracht wird, keine flächendeckende Wirkung erzielt, ist wohl einleuchtend und von uns auch nicht so kommuniziert. Soll der Schaum flächendeckend angewendet werden, bedarf es eines geeigneten Bohrrasters. Informationen hierzu findet man im Schulungsbereich auf unseren Internetseiten. An dieser Stelle noch der Hinweis, dass dieses Produkt vorrangig nicht zur Desinfektion großer Flächen, sondern maßgeblich für die kritischen Randfugenbereiche aber auch für Hohlräume, bei denen Rückbau bzw. Öffnungen unmöglich sind, entwickelt wurde. Unter Verwendung geeigneter Arbeitsgeräte kann der Schaum über den Randfugenbereich je nach Gegebenheit bis zu 1 m in die Dämmung eingebracht werden. Im Hinblick darauf, dass bei der Verarbeitung von Jati-EstrichDämm-Desinfektion und Jati-Desinfektionsschaum eine Reihe von Regeln zu beachten sind, bieten wir neben Online-Schulungen auch Tagesseminare für Planer und Verarbeiter an. Hier werden wir zukünftig auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigen (siehe Newsletter vom 10.08.2011). Zusätzlich gibt es für diesen Bereich eine Checkliste, um die Eignung von Gebäuden für diese Art der Desinfektion bereits im Vorfeld zu prüfen. |
|
Frau Richardson schreibt:
Die im Artikel immer wieder aufgeführte Feinreinigung als notwendige Ergänzung zur Desinfektion kann im Fußbodenaufbau nicht durchgeführt werden. Die Biomasse bleibt also erhalten. Die Frage nach der Emission der Sporen in die Raumluft ist an dieser Stelle nicht zu diskutieren. Wenn davon ausgegangen werden muss, dass keine Emission stattfindet, ist auch die Frage nach der Desinfektion hinfällig. Warum sollte man eine kostenaufwändige Desinfektion durchführen, wenn keine Einträge aus der Estrichdämmschicht in die Raumluft erfolgen? Ein Weiterwachsen der bisher entstandenen Biomasse wird durch die Beseitigung der Feuchtigkeit und deren Ursache unterbunden. |
Fakt ist: An dieser Stelle zunächst der Hinweis, dass die Anwendung von Jati-EstrichDämm-Desinfektion eben keine kostenaufwändige Desinfektion ist. Wird die Desinfektionslösung zum richtigen Zeitpunkt, also vor Trocknungsbeginn (nass in nass) eingesetzt, erfordert die Desinfektionsmaßnahme zudem nur wenig Zeit für zusätzlichen Arbeitsaufwand. Wenn wir im Zusammenhang mit einer Desinfektion im Fußbodenaufbau von Reinigungsmaßnahmen sprechen, geht es darum, dass sich im Vorfeld der Sanierung Schimmelpilz nicht nur in der Dämmschicht, sondern auch in Randfugen oder auf anderen Oberflächen gebildet hat und auch Bestandteil des Hausstaubs geworden ist. Dies außer Acht zu lassen, wäre fatal. Alle Maßnahmen, um den Befall zu beseitigen, werden auch zu erhöhten Sporenkonzentrationen in der Raumluft usw. führen. Insofern ist auch hier die Feinreinigung durchaus ein Thema. Es geht nicht nur um Schimmelpilze unter dem Estrich. Bezüglich der Beseitigung von Schimmelpilzen im Fußbodenaufbau verweisen wir auf den weiteren Kommentierungstext. Die Folgerungen von Frau Richardson sind nicht nachvollziehbar. Ebenso könnte sie sagen, wenn keine Emission stattfindet, kann auf jeglichen Rückbau verzichtet werden. Auch der Ansatz, dass ein Weiterwachsen der bisher entstandenen Biomasse durch Beseitigung der Feuchtigkeit unterbunden wird, entspricht nicht so ganz den Gegebenheiten. Mit Einschalten des ersten Trocknungsgerätes stellt der Schimmelpilz ja nicht sofort sein Wachstum ein. Der Trocknungsvorgang erfordert nicht unerhebliche Zeit, in der sich die „Biomasse” je nach Gegebenheiten noch deutlich vergrößern kann. Dies ist jeweils abhängig von Temperaturen und Nährstoffsituation. |
|
Frau Richardson schreibt:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine vollständige, flächendeckende Desinfektion technisch nicht gewährleistet werden kann, es sei denn, der Fußbodenaufbau wird über eine Vielzahl von Löchern getränkt und geflutet. Die im Artikel immer wieder festgestellte Notwendigkeit einer Feinreinigung kann in einer Estrichdämmschicht nicht erfolgen. Damit verbleibt die komplette Biomasse im Fußbodenaufbau. |
Fakt ist: Dass sich mit einer wässrigen Desinfektionslösung sehr wohl flächendeckende Desinfektionsmaßnahmen wirkungsvoll durchführen lassen, haben wir bereits erläutert. Die Anwendung von Jati-EstrichDämm-Desinfektion erfolgt in Form einer Desinfektionsspülung des gesamten Bodens. Damit erfüllt das Produkt genau das, was Frau Richardson im Rahmen ihrer Zusammenfassung fordert! Mit dieser Desinfektionsspülung wird auch ein Teil der Biomasse aus dem Boden gespült. Natürlich wird es nicht gelingen, die Biomasse vollständig zu entfernen. Aber ist dies wirklich notwendig? Es verbleiben möglicherweise Reste abgetöteten Schimmels im Boden unterhalb des Estrichs, die möglicherweise noch eine allergene Wirkung haben können. Ob jedoch tatsächlich noch eine allergene Wirkung vorhanden ist, ist völlig ungeklärt. Zu bedenken ist auch, dass diese Reste unterhalb des Estrichs verbleiben und nicht in die Raumluft gelangen. Hinzu kommt, dass oxidierende Wirkstoffe, und hierzu ist auch Jati-EstrichDämm-Des. zu zählen, nachweislich Allergene von Schimmelpilzen und Hausstaubmilben maßgeblich reduzieren können. Hierauf wurde bereits im Artikel selbst (mit Angabe der Quelle) hingewiesen. An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass auch neue Estriche mit mikrobiellem Befall belastet sein können. Das Hauptargument vieler Gutachter für den Rückbau des Estrichs und der Dämmung ist die Vermutung, dass im Laufe der Zeit Sporen aus dem Bereich der Dämmschicht in die Raumluft eingetragen werden. Diese Sporen könnten möglicherweise eine allergene Wirkung haben. Es wird vermutet (Nachweise fehlen), dass ein eventuell vorhandener Pumpeffekt dies verursachen könnte. Insofern kommt dem Sporeneintrag durch einen eher anzuzweifelnden Pumpeffekt durchaus eine Bedeutung zu. Inwieweit solche Argumente einen kostenaufwändigen Rückbau rechtfertigen, sei einmal dahingestellt. Daher ist auch auf die Frage einzugehen, ob es zu einer Emission von Sporen in die Raumluft kommen kann oder nicht. Eine grundsätzliche Aussage, dass von jedem Schimmelpilzbefall immer eine gesundheitliche Gefahr ausgeht, kann zudem nicht getroffen werden. |
|
Frau Richardson schreibt:
Es geht eben nicht „auch ohne Rückbau” (Statement im Artikel). Jati versteht sich hier als wirtschaftlicher Innovationsbringer ohne Differenzierung der Gegebenheiten. |
Fakt ist: Wir verstehen uns zwar als Innovationsbringer, allerdings sehr wohl mit Differenzierung aller erforderlichen Gegebenheiten. Bevor man Dinge pauschal durch Phrasen abwertet, sollte man sich die Zeit nehmen, sich umfassend damit auseinander zu setzen. Bezogen auf Desinfektionsmittel wird einfach eine in bestimmten Kreisen bestehende veraltete Vorverurteilung übernommen und beibehalten, gleichgültig wie viele deutliche Hinweise es zwischenzeitlich gibt, dass die ursprünglichen Einschätzungen nicht mehr aktuell sind. |
|
Frau Richardson schreibt:
Bei der o.g. Frage, ob z.B. ein Fußbodentrittschall zu entfernen ist, ist nicht das entscheidende Argument, ob ein Trittschall im Raum nach einem Wasserschaden verbleibt und ob eine Desinfektion durchgeführt werden kann. Die Frage, ob ein Estrich nach einem Feuchteschaden im Raum verbleiben kann ist davon abhängig
• welche Feuchtigkeitsursachen vorliegen,
• ob Gerüche vorhanden sind,
• welches Material belastet ist,
• wie schnell der Fußbodenaufbau getrocknet werden kann,
• ob eine Kontamination mit fäkalhaltigem, verunreinigtem Abwasser
vorliegt,
• wie die Räumlichkeiten genutzt werden,
• und ob eine relevante Belastung an Schimmelpilzen und Bakterien
vorliegt
|
Fakt ist: Desinfektion ist die überwiegend richtige Antwort auf den Fragenkatalog von Frau Richardson, vorausgesetzt die baulichen Gegebenheiten ermöglichen den Einsatz:
• Jati-EDD kann bei nahezu allen Feuchteschäden angewendet werden.
• Jati-EDD beseitigt maßgeblich Gerüche, die auf Schimmelpilze und
Bakterien zurückzuführen sind.
• Jati-EDD ist bei nahezu allen Materialien einsetzbar, da die
Gebrauchslösung nur gering korrosiv ist und zudem nach relativ kurzer
Anwendungszeit wieder entfernt werden kann.
• Wird frühzeitig desinfiziert, so ist es nicht von maßgeblicher
Bedeutung, ob sich der Trocknungsbeginn evtl. etwas verzögert.
Schimmelpilze und Bakterien sind abgetötet und somit muss kein Wachstum
befürchtet werden.
• Desinfektionen sind auch bei fäkalhaltigem Abwasser möglich.
Selbst hier lassen sich gute Messergebnisse erzielen, da
Jati-EstrichDämm-Des auch coliforme Keime sicher
abtötet. Natürlich ist bei Fäkalschäden zu berücksichtigen,
dass Bewohner aus hygienischen Gründen eine mögliche
Fäkalienrestbelastung nicht akzeptieren werden und unter solchen
Gegebenheiten Rückbau unerlässlich ist. Über diese Situation ist im
Vorfeld zu sprechen und sich zwischen den Beteiligten abzustimmen.
• Natürlich ist es vom Grundsatz her ein Unterschied, ob ein
Kinderzimmer oder ein ungenutzter Abstellraum betroffen ist. Unabhängig
davon lassen sich jedoch in allen Räumlichkeiten wirksame und
erfolgreiche Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
• Die Wirksamkeit von Jati-EDD ist so gut, dass es keine Rolle
spielt, ob eine geringe oder starke Keimbelastung vorliegt.
Erfolgreiche Sanierungen aus den letzten Jahren mit
unterschiedlichen Belastungen und Gegebenheiten bestätigen, dass
Desinfektionsmaßnahmen, vorausgesetzt sie sind technisch möglich, mehr
als nur eine kostengünstige Alternative zum Rückbau sind.
|
|
Frau Richardson schreibt:
Es ist also keineswegs so, wie dies im Artikel immer wieder angedeutet wird, dass Sachverständige den Fußbodenaufbau immer entfernen wollten. |
Fakt ist: Es gibt durchaus Sachverständige, die mit dem notwendigen Augenmaß vorgehen. Dies kann leider nicht verallgemeinert werden. Man muss sich einmal vor Augen halten, welche immensen Kosten durch unnötige Rückbaumaßnahmen entstehen, die man dann versucht, auf Versicherungen abzuwälzen. Doch da bleiben diese Kosten im Endeffekt nicht. Zuletzt bestraft werden immer die Versicherungsnehmer, die in der Folge mit steigenden Versicherungsprämien usw. rechnen müssen. Alternativ ist mit Haftungsausschlüssen zu rechnen. Es ist erfreulich, dass Frau Richardson nach ihren eigenen Angaben, anders als manche anderen Sachverständigen, scheinbar nicht grundsätzlich nach Wasserschäden für Rückbau plädiert. Rückbau des Estrichs und der Dämmung bedeutet ja nicht nur einen enormen Kostenaufwand für Versicherung oder Eigentümer. Es bedeutet auch wochenlangen Nutzungsverzicht auf Räumlichkeiten mit allen Konsequenzen. Dies ist teilweise, besonders bei gewerblich genutzten Gebäuden, überhaupt nicht durchführbar. In den letzten Jahren sind mit Jati-EDD mehr als 1000 Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Dämmschicht unterhalb des Estrichs erfolgreich durchgeführt worden. Diese Maßnahmen erfolgten zu einem großen Teil in Gewerbebetrieben, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Großküchen usw. Rückbau hätte zur Stilllegung von Betriebsteilen über längere Zeit geführt, was aus einer Vielzahl von maßgeblichen Gründen überhaupt nicht möglich war. |
|
Frau Richardson schreibt:
Das Umweltbundesamt stellt im Schimmelpilzsanierungsleitfaden die Möglichkeit vor, dass bei kleinen Schäden, bei denen keine tiefen Schichten betroffen sind, ein Abwischen mit einem Desinfektionsmittel eine Sanierungsmöglichkeit darstellt. Die Begrenztheit dieser Möglichkeit liegt in der Größe/im Umfang des Schadensbildes und der damit einhergehenden Biomasse sowie der Ursache für den Schaden begründet. |
Fakt ist: Es geht nicht um die Empfehlung des UBA bezüglich eines kleinflächigen Befalls, der von Privatpersonen selbst behoben werden kann. Beispielsweise bezogen auf eine Putzoberfläche mit Schimmelpilzbefall empfiehlt das UBA: Bei Putzoberflächen muss untersucht werden, woher das Wasser kommt, das zum Schaden geführt hat. Ob und in welchem Maß der Putz entfernt werden muss, hängt u. a. von der Art des Putzes, der sich darauf befindlichen Tapete oder Farbe und der Zeit der Durchfeuchtung ab:
• Ist der gesamte Putz langfristig durchfeuchtet, so sollte die
befallene Putzlage in der Fläche großzügig entfernt werden;
• Ist Kondensation von Wasserdampf an der Oberfläche die Ursache
für das Schimmelwachstum, braucht der Putz nicht in jedem Fall entfernt
zu werden, da der Schimmel im Allgemeinen nicht in den trockenen Putz
eingedrungen ist.
(Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden S. 46) Hier geht es also nicht um Größe der Fläche, sondern maßgeblich darum, ob ein befallener Putz noch intakt ist und gereinigt werden kann oder ob er aufgrund einer dauerhaften Durchfeuchtung marode und somit zu entfernen ist. |
|
Frau Richardson schreibt:
In der Praxis kann die Desinfektion eine sinnvolle Maßnahme darstellen, wenn beispielsweise die Behebung der Ursachen nicht sofort erfolgen kann oder sich der Beginn der Trocknungsmaßnahmen verzögert. In diesen Fällen verhindert die Desinfektion ein exponentielles Weiterwachsen der sich bereits gebildeten Biomasse. Diese Anwendungssituationen einer Desinfektion stellen jedoch nur einen Bruchteil der Sanierungsfälle dar. |
Fakt ist: Hier scheint es, zumindest auf den ersten Blick, einen gewissen Konsens zu geben. Wir empfehlen, vorausgesetzt es ist technisch machbar (Jati-Checkliste), grundsätzlich als ersten Schritt eine vorbeugende Desinfektion. Mit dieser Maßnahme kann das Entstehen eines größeren Schadens verhindert werden. Es wird die notwendige Zeit gewonnen, bei Bedarf Proben zu nehmen und auszuwerten, ohne dass in der Zwischenzeit mit dem Entstehen eines größeren Befalls gerechnet werden muss. Eine solche vorbeugende Desinfektion macht auch einen verspäteten Trocknungsbeginn nicht zu einem Problem, da abgetöteter Schimmelpilz und Bakterien nicht mehr wachsen können. Die Sanierung kann in der erforderlichen Ruhe geplant werden. Dies gilt jedoch nicht nur, wie Frau Richardson erklärt, für einen Bruchteil der Sanierungsfälle, sondern eher für den Regelfall. Auf die Vorteile dieser Vorgehensweise haben wir bereits mit unserem Newsletter vom 03.02.2011 hingewiesen. Der Vorteil wäre die Verhinderung der Entstehung von Biomasse bei einer Vielzahl von Wasserschäden, und damit auch die Verhinderung von Gerüchen. Das gilt auch für Folgeschäden. Es erscheint uns aber sehr fraglich, ob sich diese Vorgehensweise wirklich standardisieren lässt, zumal auch die Versicherungswirtschaft ins Boot geholt werden müsste. Auch wenn die Mehrkosten relativ gering sind und die Vorteile auf der Hand liegen. Rückbau in Kombination mit Desinfektion ist ja schon ein scheinbar nicht zu lösendes Thema und jetzt auch noch Prävention!? |
|
Frau Richardson schreibt:
Die in den Fallbeispielen aufgeführten Einsatzmöglichkeiten von Desinfektionsmitteln sind nicht nachvollziehbar:
1.) „Dachstuhl ist durch Baufeuchte (Einbringen von Estrich und
Putzen) oberflächlich mit Schimmelpilzen bewachsen.”
Die Aussage, eine Desinfektion sei mehr als ausreichend, da die Ursache
bekannt und beseitigt wurde, ist wenig überzeugend. Das würde im
Umkehrschluss bedeuten, dass immer wenn die Ursache bekannt ist,
Abtötungsmaßnahmen erforderlich seien. Das widerspricht allen
Richtlinien und dem Stand der Technik!
|
Fakt ist: Hier bringt Frau Richardson offensichtlich etwas durcheinander. Wir sagen, dass in den Fällen, in denen die Ursache bekannt und beseitigt ist und die verbauten Materialien nicht geschädigt sind, auf Rückbau verzichtet werden kann und Desinfektionsmaßnahmen ausreichend sind. Diese Situationen treten in besonderem Maße auf im Bereich Schimmelpilz befallener Dachstühle, verursacht durch Baufeuchte und im Bereich der Estrich-Dämmschicht, maßgeblich verursacht durch Wasserschäden. Es ist aber doch beispielsweise im Dachstuhl zu unterscheiden, ob es sich um einen oberflächigen Befall, verursacht durch Kondensfeuchte handelt, oder um durchfeuchtete Baumaterialien, die nach einer Undichtigkeit in der Außenhülle aufgequollen und verschimmelt sind. In beiden Fällen sind die Ursachen bekannt und behoben. Im ersten Fall können Desinfektionsmaßnahmen ausreichend sein, im zweiten ist Rückbau erforderlich, evtl. in Kombination mit Desinfektion. |
|
Frau Richardson schreibt:
Die Frage nach den notwendigen Maßnahmen ist in diesem beschriebenen Fall keine rein hygienische Fragestellung (in diesem Fall würde die Größenbeschreibung und die Unterdrückung des Emissionspfades ausreichen), sondern es kann sich durchaus auch um eine rechtliche Frage handeln. |
Fakt ist: Im Zusammenhang mit Dachstühlen wird immer gern ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2006 angesprochen. Hier sollte sich jeder jedoch einmal den genauen Vorgang betrachten, wie es zu diesem Urteil kam. Dass letztlich ein Dachdecker- und Zimmereibetrieb verpflichtet ist, einen Dachstuhl ohne Schimmelpilzbefall zu errichten, ist doch wohl unbestritten. Häufig ist die Ausgangssituation bei Schimmel im Dachbereich jedoch eine völlig andere und daher das bekannte BGH-Urteil, in dem die Rede von einem (technisch nicht möglichen) sporenfreien Dachstuhl ist, überhaupt nicht als Vergleich heranziehbar. |
|
Frau Richardson schreibt:
Auf welcher Grundlage die Desinfektionsmaßnahme in dem Fallbeispiel empfohlen wird, erschließt sich uns nicht. Die Frage, die in diesem Beispielfall zu beantworten durchaus von Bedeutung ist, ist doch die, ob das Holz mit Schimmelpilzen bewachsen ist oder nur kontaminiert wurde? Liegt ein Wachstum auf dem Holz vor, so reicht ein Absaugen nicht aus!. |
Fakt ist: Neu errichtete Dachstühle, die nicht vor Baufeuchte durch Estrich und Putz geschützt werden, weisen sehr häufig Schimmelpilzbefall auf. Das Holz wird flächig bewachsen, der Schimmel dringt jedoch nicht in das Holz vor. Holzzellen werden üblicherweise nicht angegriffen. Natürlich sind holzzerstörende Pilze auszuschließen. Kontaminiert, d. h. beaufschlagt mit Schimmelpilzsporen ist praktisch jeder Dachstuhl. Zimmereibetriebe findet man häufig dort, wo man auch den Rohstoff findet, nämlich in der Nähe waldreicher Gebiete. Und dort finden sich, je nach Jahreszeit mehr oder weniger, Mengen an Schimmelpilzsporen. Die Beaufschlagung durch Sporen wird erst zum Problem, wenn das vorher trockene Holz im Dachstuhl durch Baufeuchte wieder oberflächig feucht wird. |
|
Frau Richardson schreibt:
2.) Fallbeispiel oberflächlich verschimmelter mineralischer Putz (mit
dem Foto einer Wand, an der der Putz abgeschlagen/behandelt wurde)
Die Aussage, dass ein intakter Putz, der nach Entfernen der Tapete einen
oberflächlichen Schimmelpilzbefall aufweist, keineswegs abgeschlagen
werden muss, ist ohne Größenangaben und Dauer des Schadens falsch! Wie
bereits oben erwähnt (Schimmelpilzsanierungsleitfaden), sind
Desinfektionsmaßnahmen bei kleineren Schäden möglich, bei derart großen
Schäden, wie auf dem Foto dargestellt, entsprechen sie jedoch nicht dem
Stand des Wissens und sind demzufolge nicht erlaubt. Ob ein Rückbau
erforderlich ist, ist deshalb nicht abhängig davon, ob der Befall nur
oberflächlich ist, sondern vor allem auch, welche Fläche mit
Schimmelpilzen bewachsen ist.
|
Fakt ist: Dass unsere Meinungen teilweise sehr weit auseinander liegen, war im bisherigen Text bereits erkennbar. Diese Meinungsdifferenzen werden auch beim Thema Putz deutlich. Hinweise hierzu haben wir bereits gegeben. In der Folge spricht Frau Richardson sogar davon, dass Desinfektionsmaßnahmen nicht dem Stand des Wissens entsprechen und damit nicht erlaubt sind!? Stand des Wissens gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Es gibt allgemein anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik und Stand der Wissenschaft. Letzterer hat hier, bei der konkreten und praktischen Sanierung, keine Bedeutung. Hier gelten ausschließlich die aaRdT (nach BGB), also das, was der Sanierer nach Werkvertragsrecht schuldet. Von welchem Wissen spricht Frau Richardson also? Will sie den Lesern vermitteln, dass sich derjenige, der 2 m² Schimmelpilzbefall mit Desinfektionsmitteln beseitigt, strafbar macht? Gibt es ein Gesetz, das Desinfektionsmaßnahmen verbietet? Vielleicht kann Frau Richardson ja den Gesetzestext mitteilen. Unsere Produkte sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldet und registriert. Welche Wirkstoffe zulässig sind und in welchen Bereichen diese Wirkstoffe eingesetzt werden dürfen, regelt die Europäische Biozid-Richtlinie und nicht Frau Richardson. Wer Mittel einsetzt, die nach dieser Biozid-Richtlinie verwendet werden dürfen und die auch bei den zuständigen Stellen gemeldet und registriert sind, bewegt sich somit im Rahmen des Gesetzes. Sanierungsleitfäden des UBA sind nichts anderes als Empfehlungen, die zwar nicht mehr ganz aktuell sind, aber größtenteils bei Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollten. Maßgeblich sollte aber auch sein, und dies wird bei allen Diskussionen besonders in Zeiten leerer Kassen gerne vergessen, einmal die Kostenseite zu betrachten. Es ist doch unverantwortlich, gesunde Bausubstanz, die bei oberflächigem Befall nach Ursachenbeseitigung und Desinfektion wieder hergestellt werden könnte, abzureißen. Aber solange man andere findet, die zahlen müssen, wird diese Möglichkeit gerne ignoriert. Dass man sich auf Dauer auch selbst keinen Gefallen tut, wird geflissentlich übersehen. Hat nicht auch eine Versicherungsgesellschaft oder ein Eigentümer einen Anspruch darauf, dass wirklich nur dann, wenn kostenaufwändiger Rückbau unumgänglich ist, der Sachverständige eine entsprechende Entscheidung trifft? Es scheint für uns nur eine Frage der Zeit zu sein, wann sich der erste Sachverständige wegen Unverhältnismäßigkeit der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen vor Gericht verantworten muss. |
|
Frau Richardson schreibt:
Die ausgewählten Fallbeispiele zeigen doch, dass es bei Schimmelpilzschäden einfache und schnelle Lösungen, wie sie Auftraggeber wünschen und wie sie von Herstellern versprochen werden, nur selten möglich sind. Notwendig ist immer Sachverstand, Kenntnisse über den Schadenshergang, eine Vereinbarung über die Aufgabenstellung und die Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. |
Fakt ist:
Die beiden ausgewählten Fallbeispiele stellen Beispiele dar, die mit unseren Produkten in dieser oder ähnlicher Form schon tausende Male erfolgreich zum Vorteil der Kunden praktiziert wurden und nicht nur Theorie sind. Dass besonders bei der Anwendung der Jati-EstrichDämm-Desinfektion mit allen Beteiligten im Vorfeld Vorgehensweise und Aufgabenstellung besprochen und vereinbart werden müssen, ist ebenso unzweifelhaft. Bei Zweifeln an der technischen Durchführbarkeit empfehlen wir, das Produkt nicht zum Einsatz zu bringen. Sachverstand muss aber keinesfalls gleichbedeutend mit unnötigem und kostenaufwändigem Rückbau sein. Nur wer mit dem notwenigen Augenmaß unterwegs ist, beweist Sachverstand. |
|
Abschließend danken wir Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die umfangreichen Ausführungen bis zum Ende zu lesen. |