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Unser Kommentar zur UBA-Presseinformation 26/2009




Leitfaden reicht aus

Mit den vor Jahren im Hinblick auf Schimmelpilzbefall und Schimmelpilzbeseitigung entstandenen Leitfäden des Umweltbundesamtes konnten wir uns als Hersteller in der Vergangenheit durchaus identifizieren. Hier ist Fachwissen verankert, das in der erforderlichen Weise differenziert. Dies ist im Hinblick auf das außerordentlich umfassende Thema Schimmelpilz und seine fachgerechte Beseitigung auch erforderlich.


Sanierungen müssen bezahlbar sein

Dass sich trotz dieser grundsätzlich nicht idealen Vorgaben durch diese Leitfäden im Laufe der Jahre ein Markt für sogenannte Desinfektionsmittel entwickelt hat, ist maßgeblich auf einen Grund zurückzuführen: die in den Leitfäden des UBA empfohlene „fachgerechte Sanierung” beinhaltet einen großen Anteil von Rückbaumaßnahmen und ist vielfach im Hinblick auf die Kosten nicht realisierbar. Bei Rückbau wird nicht selten noch zusätzlich erheblich über das Ziel hinausgeschossen, so dass die Finanzierung der Kosten für einen großen Teil der Betroffenen nicht darstellbar ist. Auch die Versicherungen, die man gerne unter Hinweis auf Leitfäden oder Gerichtsurteile zur Kasse bittet, sind sicher nur in begrenztem Umfang zahlungswillig.


Feinreinigung, angemessener Rückbau und Desinfektion in Kombination

Eine Kombination von angemessenen Rückbaumaßnahmen mit geeigneten Mitteln zum Abtöten von Schimmelpilzen würde zu deutlichen Kosteneinsparungen führen. Es stellt sich die Frage, ob es nicht fachgerecht ist, wenn die Ursache beseitigt, der abgetötete Schimmelpilz entfernt, dann eine abschließende Feinreinigung durchgeführt wurde und die Kontrollmessung den Erfolg der Sanierung bestätigt hat. Nicht jeder durch Kondensationsfeuchte mit Schimmelpilz befallene Dachstuhl, nicht jeder befallene Putz und nicht jede kontaminierte Estrichdämmung muss rückgebaut werden. Notwendig ist immer eine fallspezifische Beurteilung und somit die Berücksichtigung aller Methoden, die einen nachhaltigen Erfolg bringen.


Werden alle Desinfektionsmittel richtig beurteilt?

Dass das UBA pauschal sämtliche Mittel zum Abtöten von Schimmelpilzen über einen Kamm schert und zwischen den einzelnen Produkten keinerlei Differenzierung vornimmt, geht doch relativ weit an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Wir halten es für nicht angemessen, wenn in einer Pressemitteilung des UBA der Eindruck erweckt wird, dass praktisch alle Mittel entweder ein Gesundheitsrisiko für Anwender und Nutzer darstellen oder aber nur im Labor wirken.


Ohne Labore keine genauen Aussagen möglich

Wo sonst als im Labor kann man feststellen, ob ein Produkt gegen unterschiedliche Arten von Schimmelpilzen wirkt und wo sonst als im Labor kann bestimmt werden, ob ein Produkt desinfizierend wirkt oder vielleicht nur reinigend. Bei keiner Schimmelpilzbeseitigung ist bekannt, mit welchen genauen Mengen an Keimen man es bei Sanierungsbeginn insgesamt zu tun hat. Für eine Beurteilung dieser Ausgangslage werden, neben der optischen Beurteilung, unterstützend verschiedene messtechnische Verfahren angewendet, die allerdings nur Anhaltspunkte liefern können. Dass Fungizide nur im Labor gegen Schimmelpilze wirksam seien und nicht in der Praxis gegen genau die gleichen Schimmelpilze wirken sollen, halten wir für mehr als nur unbewiesen.


Falsche Produktanwendung = unbefriedigendes Sanierungsergebnis

Die Wirksamkeit von bestimmten bioziden Wirkstoffen, auch denen, die wir in unseren Produkten verwenden, ist anerkannt und in der Literatur nachzulesen. Wenn in der Praxis keine Wirkung erzielt wird, dann im Regelfall nur, weil Produkte falsch angewendet werden, eine Fehleinschätzung des Anwenders vorliegt oder nicht fachgerecht gearbeitet wird, z. B. unter Verzicht auf eine Feinreinigung oder gar die Ursache nicht beseitigt wurde.


Krankenhaushygiene - was hat denn das mit Schimmelpilzbeseitigung zu tun?

Für noch gravierender halten wir den Passus der UBA-Presseinformation, dass in speziellen Situationen, beispielsweise bei abwehrgeschwächten Patienten im Krankenhaus, eine Desinfektionsmaßnahme zusätzliche Sicherheit bieten kann. Zitat: „Dies muss aber mit Desinfektionsmitteln erfolgen, deren Wirksamkeit unter Praxisbedingungen belegt ist.” Es ist jedoch zu bedenken, dass sich das UBA mit seiner Presseinformation ausschließlich im Bereich „Schimmelpilzbefall in Wohnungen” bewegt. Da hilft die Einbeziehung von Desinfektionsmitteln aus der Krankenhaushygiene nicht wirklich weiter. Ganz im Gegenteil: eine Vielzahl gängiger Produkte zur Flächendesinfektion (Wischdesinfektion) in diesem Bereich basiert auf dem Wirkstoff Formaldehyd. Es kann wohl keinesfalls im Interesse des UBA liegen, diesen Wirkstoff jetzt, wenn auch nur in speziellen Situationen, zur Schimmelpilzbeseitigung in Wohnungen hineinzubringen. Anders als im Bereich der Krankenhaushygiene wird ein formalinhaltiges Produkt nicht auf glatten Flächen eingesetzt und anschließend weggewischt, sondern es verbleibt möglicherweise auf den für solche Produkte ungeeigneten Oberflächen bzw. dringt eventuell sogar in die Oberfläche ein. Auch Fälle, in denen bei einer Desinfektion der Estrichdämmung literweise formalinhaltige Desinfektionsmittel in die Kernlöcher eingefüllt wurden, sind uns bekannt. Bei der anschließenden technischen Trocknung wird nicht der Gefahr bedacht, dass Formaldehyd in erheblicher Menge lungengängig zu machen. Der MAK-Wert kann dabei um ein Vielfaches überschritten werden.


Großflächiger Einsatz von Alkoholen? Wer übernimmt die Verantwortung?

Auch die Empfehlung, Ethanol bei Kleinflächen im Privatbereich einzusetzen, lässt in der gewählten Formulierung der Pressemitteilung den Schluss zu, dass eine Desinfektion mit Ethanol zur Verhinderung von neuem Schimmelpilzwachstum führt. Die Realität ist jedoch, dass zum einen der laienhafte Umgang mit Ethanol gefährlich sein kann und zum anderen ohne Ursachenbeseitigung der Schimmelpilzbefall schnell wiederkehrt. Eine schimmelhemmende Wirkung ist von Ethanol nicht zu erwarten, da Alkohol bekanntlich rasch verfliegt.

Der deutliche Hinweis im Sanierungsleitfaden, Alkohole nur auf Kleinflächen anzuwenden, wird nicht nur von Laien gerne überlesen. Uns sind Gutachten bekannt, in denen Sachverständige vorschreiben, hunderte von Quadratmetern mit Alkohol zu behandeln und dazu äußern, dies sei vom UBA-Sanierungsleitfaden so vorgegeben. Auch das literweise Einfüllen von Isopropanol in die zur Trocknung benötigten Kernlöcher im Estrich als Desinfektionsmaßnahme nach Wasserschäden ist teilweise gängige Praxis, und dies ohne Berücksichtigung des Arbeitsschutzes (Ex-Schutz).


Und was ist mit Ausnahmesituationen?

Völlig unberücksichtigt bleiben bei der Pressemitteilung Ausnahmesituationen wie extreme Keimbelastungen, beispielsweise nach Hochwasser, wenn ganze Landstriche unter Wasser stehen und neben dem Wasser auch Fäkalien und Schlamm Kellerräume und Wohnungen zerstören. Wie stellt sich da das UBA eine Sanierung vor? Sollen flächendeckend Estriche und Dämmungen entfernt werden? Oder will man ganze Häuser abreißen? Wo werden die Bewohner in dieser Zeit untergebracht? Und wer soll das bezahlen?


Scheinbar fehlt die Praxiserfahrung

Für uns entsteht aufgrund der Pressemitteilung der Eindruck, dass das UBA es sich hinsichtlich des Einsatzes von Schimmelpilz abtötenden Mitteln sehr einfach macht und diese sehr pauschale Vorstellung hat: auf die Oberfläche aufsprühen, einwirken lassen und fertig ist die Sanierung. Fachgerechte Desinfektion, eingebunden in Sanierungskonzepte, lässt man unverständlicherweise außen vor.


Gelebte Praxis und keine graue Theorie

Für uns als Hersteller von sogenannten Desinfektionsmitteln gilt grundsätzlich: Abtöten des Schimmelpilzes, Ursachenbeseitigung, Rückbau bei Bedarf und grundsätzlich Feinreinigung. Etwas anderes wird man auf unseren Internet-Seiten und in unseren sonstigen Veröffentlichungen nicht finden. Es gibt eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, die erhebliches Kosteneinsparpotential bieten. Vorausgesetzt, sie werden richtig angewendet, wirken unsere Produkte nicht nur im Labor, sondern auch in der Praxis. Der Nachweis wurde hunderte Male erbracht.


Ein Schritt zurück

Das völlige Abraten von Desinfektionsmitteln und der Aufruf an Gutachter, Sanierer und Versicherungen, Desinfektionsmittel zu reduzieren, könnte bedeuten, dass notwendige Sanierungsmaßnahmen, die erfolgreich und kostengünstig unter Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel hätten durchgeführt werden können, entweder aus Kostengründen zurückgestellt, überhaupt nicht durchgeführt oder durch Überstreichen, Tapezieren oder Verkleiden wieder zunehmend kaschiert werden. Gerade die letzteren Methoden sind häufig leider immer noch gängige Praxis. Das undifferenzierte Pauschalisieren von Desinfektionsmitteln, wie es in der Pressemitteilung vorgenommen wurde, würde somit viele der bisherigen Bemühungen um fallspezifische und fachgerechte Sanierungen zunichte machen.


Es gibt sie: Produkte ohne Nebenwirkungen

Aufgrund unserer Tätigkeit stehen wir in direktem Kontakt sowohl mit Gutachtern und Fachsanierern im Bereich der Schimmelpilzbeseitigung, als auch mit Malerbetrieben und Privatleuten mit Schimmelpilzproblemen in Innenräumen. Insgesamt ist festzustellen, dass eine, wenn auch zögerliche Entwicklung weg von als umwelt- und gesundheitsschädlich eingestuften Produkten und hinzu modernen Produkten auf Basis von Sauerstoffabspaltern (zu denen auch unsere Produkte zählen) eingetreten ist.


Mögliche Folgen

Ob dieses Bewusstsein auf die Vielzahl der Medienberichte in der Vergangenheit oder auf die Hinweise in den Leitfäden zurückzuführen ist, vermögen wir nicht zu beurteilen. Diese Entwicklung sollte ja vom Grundsatz her im Interesse des UBA liegen, nämlich weg von bedenklichen Wirkstoffen hinzu Wirkstoffen, die nach der Anwendung keine bedenklichen Rückstände hinterlassen und somit keine gesundheitlichen Belastungen für Anwender und Nutzer darstellen. Eine negative Verallgemeinerung aller Desinfektionsmittel, wie dies in der Presseinformation erfolgt ist, führt wohl kaum dazu, dass der Privatmann beginnt, Rückbau zu betreiben oder Sanierungsfachbetriebe zu beauftragen. Das Ergebnis wird eher sein, dass man statt der modernen Wirkstoffe, denen das UBA ja nur die Wirkung im Labor zuspricht, wieder auf die Wirkstoffe des vorigen Jahrhunderts zugreift. Diese würden dann den Schimmelpilz bleichen, so dass der Eindruck entsteht, außer einzusprühen sei nichts mehr zu tun. Beim Einsatz solcher Mittel kommt zusätzlich noch eine Belastung der Innenraumluft mit bedenklichen Chemikalien hinzu.


Glaubt das UBA seinen eigenen Empfehlungen nicht?

Wir fragen uns auch, was mit der Empfehlung aus den Leitfäden geworden ist, in Ausnahmefällen 10%-iges Wasserstoffperoxid gegen Schimmelpilzbefall auf Oberflächen einzusetzen.


Alles hängt an einem Satz

Besonders in Verbindung mit der Desinfektion von Estrichdämmschichten werden wir immer wieder mit einem Satz konfrontiert, der offensichtlich jede Art von Rückbaumaßnahmen, und seien sie noch so überflüssig, gestattet: „Auch von abgetöteten Schimmelpilzen können allergische oder toxische Wirkungen ausgehen!” Man hat das Gefühl, dass Wohl und Wehe einer ganzen Branche an diesem einen Satz hängen.


Gibt es vielleicht schon Wirkstoffe gegen Allergene?

Bezogen auf bestimmte Wirkstoffe gibt es beispielsweise in der neuesten Ausgabe von Wallhäußers „Praxis der Sterilisation, Desinfektion, Antiseptik und Konservierung” (erschienen im Thieme-Verlag) deutliche Hinweise auf die antiallergische Wirkung. Darin heißt es u. a.: „Antiallergische Wirkung: Zusätzlich zur antimikrobiellen Wirkung sind bestimmte Aktivsauerstoffkomponenten in der Lage, Proteine so weit zu verändern, dass Autoimmunreaktionen ausgelöst werden können, und sie können Allergie auslösende Proteine so weit denaturieren, dass die allergische Wirkung ausgeschaltet wird. Aktivsauerstoff wirkt also sehr spezifisch. Der oxidative Abbau durch Desinfektionsmittel mit Aktivsauerstoff kann besonders bei der Desinfektion in bewohnten Räumen von großem Vorteil sein, weil neben der Desinfektion auch Schimmelpilz- und Hausstaubmilbenallergene sicher deaktiviert werden können, was für Allergiker ein großer, zusätzlicher Vorteil ist.”

In der Folge findet man auch noch Hinweise auf eine entgiftende Wirkung durch Peroxide.


Wir arbeiten weiter daran

Diese Passagen aus dem Wallhäußer gehen konform mit verschiedenen Tests, die wir hinsichtlich der Wirkung unserer Produkte auf Allergene in Auftrag gegeben haben. Außerdem haben wir häufig von Schimmelpilzallergikern nach Einsatz unserer Mittel entsprechende positive Rückmeldungen erhalten. Da uns bewusst ist, wie komplex diese Thematik ist und welche Auswirkungen sie haben könnte, haben wir bisher nur maßvoll von diesen Informationen Gebrauch gemacht. Wir werden auch in Zukunft weitere, neutrale Wirksamkeitsüberprüfungen durchführen lassen. Hierbei sind nicht nur Labortests sondern auch wissenschaftlich begleitete Praxistests in Vorbereitung.


Das UBA empfiehlt - doch wer muss bezahlen?

Wie dieser Kommentierung zu entnehmen ist, stehen wir vollumfänglich dazu, dass Ursachenbeseitigung und Feinreinigung maßgebliche Bestandteile jeder Schimmelpilzsanierung sein müssen. Wir halten es jedoch nicht für erforderlich, dass bei bestimmten Baustoffen kompletter Rückbau betrieben wird. Hier bietet sich häufig eine Kombination aus Rückbau und Desinfektion an, die maßgebliche Kostenvorteile bietet und dennoch den erforderlichen Sanierungserfolg bringt. Daneben gibt es noch weitere sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten von geeigneten Desinfektionsmitteln, die zu keinerlei gesundheitlichen Beschwerden für die Bewohner führen.

Wenn das Umweltbundesamt ungerechtfertigter Weise sämtliche Wirkstoffe auf ein einheitliches niedriges Niveau hinabzieht und grundsätzlich vom Einsatz fungizider Wirkstoffe abrät, dann sollte das UBA auch erklären, wie die teilweise enormen Kosten für (unnötige) Rückbaumaßnahmen aufgebracht werden können. Auch das zu befürchtende Ansteigen von Versicherungsprämien wird die Betroffenen zusätzlich belasten.


Wir erlauben uns ein Fazit

Es entsteht der Eindruck, dass sich das UBA in der Vergangenheit noch nicht wirklich mit dem Thema „Desinfektionsmittel” befasst hat. Zu einem generellen Verzicht auf Desinfektionsmittel aufzurufen, ohne zu differenzieren, ohne Untersuchungen und Langzeitversuche vorzulegen und ohne reproduzierbare Nachweise zu erbringen, halten wir für fragwürdig. Nicht jedes Desinfektionsmittel wirkt sich negativ auf die Gesundheit von Menschen und Tieren aus.

Von maßgeblicher Bedeutung wird auch das weitere Verhalten der Versicherungswirtschaft sein. Auch dem UBA sollte daran gelegen sein, nach neuen, sicheren Wegen für Sanierungsmethoden zu suchen, die zu dem Ziel führen, kostengünstig und dennoch wirksam Schimmelpilzbefall zu entfernen. Rückbau dort, wo er unerlässlich ist und Desinfektion da, wo man gleichwertige Ergebnisse wie beim Rückbau erzielt, aber grundsätzlich immer verbunden mit Ursachenbeseitigung.
Allen sollte doch daran gelegen sein, dass die Versicherungswirtschaft sich nicht dazu entschließt, das Risiko Schimmelpilzbefall auszuschließen oder die Prämien unbezahlbar zu machen. Die Folgen solcher Maßnahmen wären nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht mehr als unerfreulich; auch den gesundheitlichen Aspekt im Hinblick auf die betroffene Bevölkerung sollte man nicht außer Acht lassen.


JatiProducts, 02.07.2009





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