Unser Kommentar zur UBA-Presseinformation 26/2009
Leitfaden reicht aus
Mit den vor Jahren im Hinblick auf Schimmelpilzbefall und
Schimmelpilzbeseitigung entstandenen Leitfäden des Umweltbundesamtes konnten
wir uns als Hersteller in der Vergangenheit durchaus identifizieren. Hier
ist Fachwissen verankert, das in der erforderlichen Weise differenziert.
Dies ist im Hinblick auf das außerordentlich umfassende Thema Schimmelpilz
und seine fachgerechte Beseitigung auch erforderlich.
Sanierungen müssen bezahlbar sein
Dass sich trotz dieser grundsätzlich nicht idealen Vorgaben durch diese
Leitfäden im Laufe der Jahre ein Markt für sogenannte Desinfektionsmittel
entwickelt hat, ist maßgeblich auf einen Grund zurückzuführen: die in den
Leitfäden des UBA empfohlene „fachgerechte Sanierung“ beinhaltet
einen großen Anteil von Rückbaumaßnahmen und ist vielfach im Hinblick auf
die Kosten nicht realisierbar. Bei Rückbau wird nicht selten noch zusätzlich
erheblich über das Ziel hinausgeschossen, so dass die Finanzierung der
Kosten für einen großen Teil der Betroffenen nicht darstellbar ist. Auch die
Versicherungen, die man gerne unter Hinweis auf Leitfäden oder
Gerichtsurteile zur Kasse bittet, sind sicher nur in begrenztem Umfang
zahlungswillig.
Feinreinigung, angemessener Rückbau und Desinfektion in
Kombination
Eine Kombination von angemessenen Rückbaumaßnahmen mit geeigneten Mitteln
zum Abtöten von Schimmelpilzen würde zu deutlichen Kosteneinsparungen
führen. Es stellt sich die Frage, ob es nicht fachgerechter ist, wenn die
Ursache beseitigt, der abgetötete Schimmelpilz entfernt, dann eine
abschließende Feinreinigung durchgeführt wurde und die Kontrollmessung den
Erfolg der Sanierung bestätigt hat? Nicht jeder durch Kondensationsfeuchte
mit Schimmelpilz befallene Dachstuhl, nicht jeder befallene Putz und nicht
jede kontaminierte Estrichdämmung muss rückgebaut werden. Notwendig ist
immer eine fallspezifische Beurteilung und somit die Berücksichtigung aller
Methoden, die einen nachhaltigen Erfolg bringen.
Werden alle Desinfektionsmittel richtig beurteilt?
Dass das UBA pauschal sämtliche Mittel zum Abtöten von Schimmelpilzen über
einen Kamm schert und zwischen den einzelnen Produkten keinerlei
Differenzierung vornimmt, geht doch relativ weit an den tatsächlichen
Gegebenheiten vorbei. Wir halten es für nicht angemessen, wenn in einer
Pressemitteilung des UBA der Eindruck erweckt wird, dass praktisch alle
Mittel entweder ein Gesundheitsrisiko für Anwender und Nutzer darstellen
oder aber nur im Labor wirken.
Ohne Labore keine genauen Aussagen möglich
Wo sonst als im Labor kann man feststellen, ob ein Produkt gegen
unterschiedliche Arten von Schimmelpilzen wirkt und wo sonst als im Labor
kann bestimmt werden, ob ein Produkt desinfizierend wirkt oder vielleicht
nur reinigend. Bei keiner Schimmelpilzbeseitigung ist bekannt, mit welchen
genauen Mengen an Keimen man es bei Sanierungsbeginn insgesamt zu tun hat.
Für eine Beurteilung dieser Ausgangslage werden, neben der optischen
Beurteilung, unterstützend verschiedene messtechnische Verfahren angewendet,
die allerdings nur Anhaltspunkte liefern können. Dass Fungizide nur im Labor
gegen Schimmelpilze wirksam seien und nicht in der Praxis gegen genau die
gleichen Schimmelpilze wirken sollen, halten wir für mehr als nur
unbewiesen.
Falsche Produktanwendung = unbefriedigendes Sanierungsergebnis
Die Wirksamkeit von bestimmten bioziden Wirkstoffen, auch denen, die wir in
unseren Produkten verwenden, ist anerkannt und in der Literatur nachzulesen.
Wenn in der Praxis keine Wirkung erzielt wird, dann im Regelfall nur, weil
Produkte falsch angewendet werden, eine Fehleinschätzung des Anwenders
vorliegt oder nicht fachgerecht gearbeitet wird, z. B. unter Verzicht auf
eine Feinreinigung oder gar die Ursache nicht beseitigt wurde.
Krankenhaushygiene - was hat denn das mit Schimmelpilzbeseitigung zu tun?
Für noch gravierender halten wir den Passus der UBA-Presseinformation, dass
in speziellen Situationen, beispielsweise bei abwehrgeschwächten Patienten
im Krankenhaus, eine Desinfektionsmaßnahme zusätzliche Sicherheit bieten
kann. Zitat: „Dies muss aber mit Desinfektionsmitteln erfolgen, deren
Wirksamkeit unter Praxisbedingungen belegt ist.“ Es ist jedoch zu
bedenken, dass sich das UBA mit seiner Presseinformation ausschließlich im
Bereich „Schimmelpilzbefall in Wohnungen“ bewegt. Da hilft die
Einbeziehung von Desinfektionsmitteln aus der Krankenhaushygiene nicht
wirklich weiter. Ganz im Gegenteil: eine Vielzahl gängiger Produkte zur
Flächendesinfektion (Wischdesinfektion) in diesem Bereich basiert auf dem
Wirkstoff Formaldehyd. Es kann wohl keinesfalls im Interesse des UBA liegen,
diesen Wirkstoff jetzt, wenn auch nur in speziellen Situationen, zur
Schimmelpilzbeseitigung in Wohnungen hineinzubringen. Anders als im Bereich
der Krankenhaushygiene wird ein formalinhaltiges Produkt nicht auf glatten
Flächen eingesetzt und anschließend weggewischt, sondern es verbleibt
möglicherweise auf den für solche Produkte ungeeigneten Oberflächen bzw.
dringt eventuell sogar in die Oberfläche ein. Auch Fälle, in denen bei einer
Desinfektion der Estrichdämmung literweise formalinhaltige
Desinfektionsmittel in die Kernlöcher eingefüllt wurden, sind uns bekannt.
Bei der anschließenden technischen Trocknung wird nicht der Gefahr bedacht,
dass Formaldehyd in erheblicher Menge lungengängig zu machen. Der MAK-Wert
kann dabei um ein Vielfaches überschritten werden.
Großflächiger Einsatz von Alkoholen? Wer übernimmt die Verantwortung?
Auch die Empfehlung, Ethanol bei Kleinflächen im Privatbereich einzusetzen,
lässt in der gewählten Formulierung der Pressemitteilung den Schluss zu,
dass eine Desinfektion mit Ethanol zur Verhinderung von neuem
Schimmelpilzwachstum führt. Die Realität ist jedoch, dass zum einen der
laienhafte Umgang mit Ethanol gefährlich sein kann und zum anderen ohne
Ursachenbeseitigung der Schimmelpilzbefall schnell wiederkehrt. Eine
schimmelhemmende Wirkung ist von Ethanol nicht zu erwarten, da Alkohol
bekanntlich rasch verfliegt.
Der deutliche Hinweis im Sanierungsleitfaden, Alkohole nur auf Kleinflächen
anzuwenden, wird nicht nur von Laien gerne überlesen. Uns sind Gutachten
bekannt, in denen Sachverständige vorschreiben, hunderte von Quadratmetern
mit Alkohol zu behandeln und äußern dazu, dies sei vom
UBA-Sanierungsleitfaden so vorgegeben. Auch das literweise Einfüllen von
Isopropanol in die zur Trocknung benötigten Kernlöcher im Estrich als
Desinfektionsmaßnahme nach Wasserschäden ist teilweise gängige Praxis, und
dies ohne Berücksichtigung des Arbeitsschutzes (Ex-Schutz).
Und was ist mit Ausnahmesituationen?
Völlig unberücksichtigt bleiben bei der Pressemitteilung Ausnahmesituationen
wie extreme Keimbelastungen, beispielsweise nach Hochwasser, wenn ganze
Landstriche unter Wasser stehen und neben dem Wasser auch Fäkalien und
Schlamm Kellerräume und Wohnungen zerstören. Wie stellt sich da das UBA eine
Sanierung vor? Sollen da flächendeckend Estriche und Dämmungen entfernt
werden? Oder will man ganze Häuser abreißen? Wo werden die Bewohner in
dieser Zeit untergebracht? Und wer soll das bezahlen?
Scheinbar fehlt die Praxiserfahrung
Für uns entsteht aufgrund der Pressemitteilung der Eindruck, dass das UBA es
sich hinsichtlich des Einsatzes von Schimmelpilz abtötenden Mitteln sehr
einfach macht und diese sehr pauschale Vorstellung hat: auf die Oberfläche
aufsprühen, einwirken lassen und fertig ist die Sanierung. Fachgerechte
Desinfektion, eingebunden in Sanierungskonzepte, lässt man
unverständlicherweise außen vor.
Gelebte Praxis und keine graue Theorie
Für uns als Hersteller von so genannten Desinfektionsmitteln gilt
grundsätzlich: Abtöten des Schimmelpilzes, Ursachenbeseitigung, Rückbau bei
Bedarf und grundsätzlich Feinreinigung. Etwas anderes wird man auf unseren
Internet-Seiten und in unseren sonstigen Veröffentlichungen nicht finden. Es
gibt eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, die
erhebliches Kosteneinsparpotential bieten. Vorausgesetzt, sie werden richtig
angewendet, wirken unsere Produkte nicht nur im Labor, sondern auch in der
Praxis. Der Nachweis wurde hunderte Male erbracht.
Ein Schritt zurück
Das völlige Abraten von Desinfektionsmitteln und der Aufruf an Gutachter,
Sanierer und Versicherungen, Desinfektionsmittel zu reduzieren, könnte
bedeuten, dass notwendige Sanierungsmaßnahmen, die erfolgreich und
kostengünstig unter Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel hätten
durchgeführt werden können, entweder aus Kostengründen zurückgestellt,
überhaupt nicht durchgeführt oder durch Überstreichen, Tapezieren oder
Verkleiden wieder zunehmend kaschiert werden. Gerade die letzteren Methoden
sind häufig leider immer noch gängige Praxis. Das undifferenzierte
Pauschalisieren von Desinfektionsmitteln, wie es in der Pressemitteilung
vorgenommen wurde, würde somit viele der bisherigen Bemühungen um
fallspezifische und fachgerechte Sanierungen zunichte machen.
Es gibt sie: Produkte ohne Nebenwirkungen
Aufgrund unserer Tätigkeit stehen wir in direktem Kontakt sowohl mit
Gutachtern, Fachsanierern im Bereich der Schimmelpilzbeseitigung, als auch
mit Malerbetrieben und Privatleuten mit Schimmelpilzproblemen in
Innenräumen. Insgesamt ist festzustellen, dass eine, wenn auch zögerliche
Entwicklung weg von als umwelt- und gesundheitsschädlich eingestuften
Produkten und hin zu modernen Produkten auf Basis von Sauerstoffabspaltern
(zu denen auch unsere Produkte zählen) eingetreten ist.
Mögliche Folgen
Ob dieses Bewusstsein auf die Vielzahl der Medienberichte in der
Vergangenheit oder auf die Hinweise in den Leitfäden zurückzuführen ist,
vermögen wir nicht zu beurteilen. Diese Entwicklung sollte ja vom Grundsatz
her im Interesse des UBA liegen, nämlich weg von bedenklichen Wirkstoffen
hinzu Wirkstoffen, die nach der Anwendung keine bedenklichen Rückstände
hinterlassen und somit keine gesundheitlichen Belastungen für Anwender und
Nutzer darstellen. Eine negative Verallgemeinerung aller
Desinfektionsmittel, wie dies in der Presseinformation erfolgt ist, führt
wohl kaum dazu, dass der Privatmann beginnt, Rückbau zu betreiben oder
Sanierungsfachbetriebe zu beauftragen. Das Ergebnis wird eher sein, dass man
statt der modernen Wirkstoffe, denen das UBA ja nur die Wirkung im Labor
zuspricht, wieder auf die Wirkstoffe des vorigen Jahrhunderts zugreift.
Diese würden dann den Schimmelpilz bleichen, so dass der Eindruck entsteht,
außer einzusprühen sei nichts mehr zu tun. Beim Einsatz solcher Mittel kommt
zusätzlich noch eine Belastung der Innenraumluft mit bedenklichen
Chemikalien hinzu.
Glaubt das UBA seinen eigenen Empfehlungen nicht?
Wir fragen uns auch, was mit der Empfehlung aus den Leitfäden geworden ist,
in Ausnahmefällen 10%-iges Wasserstoffperoxid gegen Schimmelpilzbefall auf
Oberflächen einzusetzen.
Alles hängt an einem Satz
Besonders in Verbindung mit der Desinfektion von Estrichdämmschichten werden
wir immer wieder mit einem Satz konfrontiert, der offensichtlich jede Art
von Rückbaumaßnahmen, und seien sie noch so überflüssig, gestattet:
„Auch von abgetöteten Schimmelpilzen können allergische oder toxische
Wirkungen ausgehen!“ Man hat das Gefühl, dass Wohl und Wehe einer
ganzen Branche an diesem einen Satz hängen.
Gibt es vielleicht schon Wirkstoffe gegen Allergene?
Bezogen auf bestimmte Wirkstoffe gibt es beispielsweise in der neuesten
Ausgabe von Wallhäußers „Praxis der Sterilisation, Desinfektion,
Antiseptik und Konservierung“ (erschienen im Thieme-Verlag) deutliche
Hinweise auf die antiallergische Wirkung. Darin heißt es u. a.:
„Antiallergische Wirkung: Zusätzlich zur antimikrobiellen Wirkung sind
bestimmte Aktivsauerstoffkomponenten in der Lage, Proteine so weit zu
verändern, dass Autoimmunreaktionen ausgelöst werden können, und sie können
Allergie auslösende Proteine so weit denaturieren, dass die allergische
Wirkung ausgeschaltet wird. Aktivsauerstoff wirkt also sehr spezifisch. Der
oxidative Abbau durch Desinfektionsmittel mit Aktivsauerstoff kann besonders
bei der Desinfektion in bewohnten Räumen von großem Vorteil sein, weil neben
der Desinfektion auch Schimmelpilz- und Hausstaubmilbenallergene sicher
deaktiviert werden können, was für Allergiker ein großer, zusätzlicher
Vorteil ist.“
In der Folge findet man auch noch Hinweise auf eine entgiftende Wirkung
durch Peroxide.
Wir arbeiten weiter daran
Diese Passagen aus dem Wallhäußer gehen konform mit verschiedenen Tests, die
wir hinsichtlich der Wirkung unserer Produkte auf Allergene in Auftrag
gegeben haben. Außerdem haben wir häufig von Schimmelpilzallergikern nach
Einsatz unserer Mittel entsprechende positive Rückmeldungen erhalten. Da uns
bewusst ist, wie komplex diese Thematik ist und welche Auswirkungen sie
haben könnte, haben wir bisher nur maßvoll von diesen Informationen Gebrauch
gemacht. Wir werden auch in Zukunft weitere, neutrale
Wirksamkeitsüberprüfungen durchführen lassen. Hierbei sind nicht nur
Labortests sondern auch wissenschaftlich begleitete Praxistests in
Vorbereitung.
Das UBA empfiehlt - doch wer muss bezahlen?
Wie dieser Kommentierung zu entnehmen ist, stehen wir vollumfänglich dazu,
dass Ursachenbeseitigung und Feinreinigung maßgebliche Bestandteile jeder
Schimmelpilzsanierung sein müssen. Wir halten es jedoch nicht für
erforderlich, dass bei bestimmten Baustoffen kompletter Rückbau betrieben
wird. Hier bietet sich häufig eine Kombination aus Rückbau und Desinfektion
an, die maßgebliche Kostenvorteile bietet und dennoch den erforderlichen
Sanierungserfolg bringt. Daneben gibt es noch weitere sinnvolle
Anwendungsmöglichkeiten von geeigneten Desinfektionsmitteln, die zu
keinerlei gesundheitlichen Beschwerden für die Bewohner führen.
Wenn das Umweltbundesamt ungerechtfertigter Weise sämtliche Wirkstoffe auf
ein einheitliches niedriges Niveau hinabzieht und grundsätzlich vom Einsatz
fungizide Wirkstoffe abrät, dann sollte das UBA auch erklären, wie die
teilweise enormen Kosten für (unnötige) Rückbaumaßnahmen aufgebracht werden
können. Auch das zu befürchtende Ansteigen von Versicherungsprämien wird die
Betroffenen zusätzlich belasten.
Wir erlauben uns ein Fazit
Es entsteht der Eindruck, dass sich das UBA in der Vergangenheit noch nicht
wirklich mit dem Thema „Desinfektionsmittel“ befasst hat. Zu
einem generellen Verzicht auf Desinfektionsmittel aufzurufen, ohne zu
differenzieren, ohne Untersuchungen und Langzeitversuche vorzulegen und ohne
reproduzierbare Nachweise zu erbringen, halten wir für fragwürdig. Nicht
jedes Desinfektionsmittel wirkt sich negativ auf die Gesundheit von Menschen
und Tieren aus.
Von maßgeblicher Bedeutung wird auch das weitere Verhalten der
Versicherungswirtschaft sein. Auch dem UBA sollte daran gelegen sein, nach
neuen, sicheren Wegen für Sanierungsmethoden zu suchen, die zu dem Ziel
führen, kostengünstig und dennoch wirksam Schimmelpilzbefall zu entfernen.
Rückbau dort, wo er unerlässlich ist und Desinfektion da, wo man
gleichwertige Ergebnisse wie beim Rückbau erzielt, aber grundsätzlich immer
verbunden mit Ursachenbeseitigung.
Allen sollte doch daran gelegen sein, dass die Versicherungswirtschaft sich
nicht dazu entschließt, das Risiko Schimmelpilzbefall auszuschließen oder
die Prämien unbezahlbar zu machen. Die Folgen solcher Maßnahme wären nicht
nur aus wirtschaftlicher Sicht mehr als unerfreulich; auch den
gesundheitlichen Aspekt im Hinblick auf die betroffene Bevölkerung sollte
man nicht außer Acht lassen.
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Burkhard Tielke